Allgemeine Geschäftsbedingungen der CFG Circle Fulfillment GmbH

Stand: 10.03.2004

Datenschutz

CFG Circle Fulfillment GmbH (nachfolgend CFG) ist als gewerbsmäßiger Dienstleister beim zuständigen Regierungspräsidium registriert. Damit unterliegt CFG den strengen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Alle Mitarbeiter der CFG sind auf die Bestimmungen der §§5ff BDSG verpflichtet. Sollten die CFG überlassenen Daten entgegen dem BDSG erworben worden sein, trifft hierfür die alleinige Verantwortung den Auftraggeber.

Angebote und Preise

Die Kalkulation des Angebots beruht auf Angaben des Auftraggebers zu Format und Gewicht der Angebotsobjekte sowie Aufgabenstellung und Verteilart. Wurde das vorstehende Angebot ohne Vorlage eines Musters erstellt, oder sind etwaige Mustervorlagen des zu verarbeitenden Materials abweichend, können Preis- und Terminänderungen eintreten.

Die zum Angebot der CFG gehörigen Unterlagen wie Abbildungen und Zeichnungen sind nur annähernd als maß- und gewichtsgenau anzusehen, es sei denn die Maß- und Gewichtsgenauigkeit wurde ausdrücklich bestätigt. An diesen Unterlagen behält sich die CFG soweit möglich Eigentums- und Urheberrechte vor. Wird der Auftrag nicht erteilt, so sind diese kundenindividuellen Unterlagen unaufgefordert unverzüglich zurückzusenden. Angebote der CFG und Entwürfe dürfen Dritten nicht ohne vorherige Zustimmung zugängig gemacht oder verwendet werden.

Preise, auch für Rüstkosten, sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, Tausenderpreise.

Sind bei der Durchführung von Aufträgen Arbeiten oder Leistungen erforderlich, die nicht im Angebot bzw. im Auftrag aufgeführt sind oder die von der Leistungsbeschreibung abweichen, kann ein Nachtragsangebot von CFG erstellt werden. Soweit dies nicht erfolgt, werden diese Leistungen nach Zeit berechnet. Hierfür werden Stundensätze von zur Zeit € 30,00 im Lagerbereich und für Konfektionierarbeiten, € 35,00 im Lettershopbereich und € 90,00 im EDV- Bereich berechnet. Zur Durchführung von Aufträgen eingekaufte fremde Leistungen, die nicht als Angebotsposition kalkuliert sind, werden mit aufwandsbezogenem Aufschlag weiterbelastet.

Werden aus Aufträgen heraus Restbestände bei CFG gelagert oder erfolgen Anlieferungen mehr als 8 Tage vor Auftragsdurchführung, berechnet CFG, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, für den erforderlichen Lagerplatz pro Palette und angefangenem Monat zur Zeit € 7,00, bzw. pro Lagerregalfach und angefangenem Monat € 4,00 Lagerkosten
Alle Preise gelten in € und verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer, Porto, Versand-/ Transportkosten, Verpackung sowie Entsorgungskosten. Alle Preis- und Leistungsangebote sind freibleibend und werden erst durch Auftragsbestätigung verbindlich.

Portobeträge werden gesondert in Rechnung gestellt und müssen 3 Tage vor Aussendung unserem Konto widerspruchsfrei gutgeschrieben sein. Werden angeforderte Portobeträge nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt, kann CFG entweder die Aussendung bis zum Eingang der Zahlung zurückstellen oder auf verauslagte Portobeträge pauschal 15% Administrationskosten berechnen.
Unsere Rechnungen sind 10 Tage nach Rechnungsstellung zahlbar, ohne Abzug von Skonto. Abrechnungen erfolgen monatlich bzw. aktionsbezogen.

Durchführung

Falls nicht anders vereinbart, ist das Verteilgut rechtzeitig bis spätestens 3 Tage vor dem Verteiltermin frei Haus an die vereinbarte Lieferanschrift zu liefern.

Wenn Verzögerungen durch den Auftraggeber oder durch von ihm beauftragte Unternehmen oder Personen eintreten (Änderungswünsche, verspätete Lieferung oder Rücksendung von Materialien o.ä.), oder von ihm beizustellende Materialien bei CFG nicht termingerecht eingehen, verlängern sich die Liefertermine entsprechend. Anspruch auf vorrangige Bearbeitung verspäteter Aufträge besteht nicht. Aufwendungen für Wartezeiten, Personalbereitstellung sowie besondere Transport- und sonstige Kosten gehen in diesem Falle zu Lasten des Auftraggebers.

Unvorhergesehene Ereignisse (Maschinenbruch, o.ä.) entbinden von zugesagten Lieferfristen. Hiervon wird der Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen schriftlich benachrichtigt.

Bei Rücktritt des Auftraggebers vom Vertrag werden alle bis zum Zeitpunkt der Stornierung aufgelaufenen Kosten zuzüglich 20% Administrationsaufschlag vom ursprünglichen Auftragswert in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber tritt hiermit zur Absicherung des Vergütungsanspruchs an CFG aus dem erteilten Auftrag bis zur Höhe der Vergütungssumme seinen gegenüber dem Kunden in Zusammenhang mit dem Auftrag stehenden Vergütungsanspruch ab. CFG nimmt diese Abtretung hiermit an. CFG ist berechtigt, die Abtretung gegenüber dem Kunden des Auftraggebers offenzulegen, sofern der Auftraggeber mit seiner Zahlungspflicht gegenüber CFG mehr als 14 Tage in Verzug gerät.

Nimmt der Auftraggeber den Gegenstand nicht fristgemäß ab, ist CFG berechtigt, ihm eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach deren Ablauf behält sich CFG das Recht vor, anderweitig über den Gegenstand zu verfügen oder den Kunden mit angemessener verlängerter Nachfrist zu beliefern. Unberührt davon bleiben die Rechte des Verkäufers nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung §§ 326BGB vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im Rahmen einer Schadenersatzforderung kann CFG 20 % des vereinbarten Preises o. MwSt. als Entschädigung ohne Nachweis fordern, sofern nicht nachweislich nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines tatsächlichen höheren Schadens bleibt vorbehalten. Der Auftraggeber ist gehalten, Teillieferungen (Vorablieferungen) anzunehmen, soweit dies zumutbar ist.

Mängel der Leistungen der CFG muß der Auftraggeber bzw. der Kunde des Auftraggebers unverzüglich (spät. 5 Werktage) nach Abnahme anzeigen, ansonsten ist dieser von der Mängelhaftung befreit.
Die vereinbarten Fertigstellungs- und Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn die Einhaltung nicht durch Umstände, die die CFG zu vertreten hat, unmöglich gemacht wird. Als solche Umstände sind auch Änderungen sowie fehlen von Unterlagen anzusehen, die zur Auftragsdurchführung notwendig sind.
Bei CFG angelieferte Ware gilt nur mit Unterschrift eines Mitarbeiters der CFG als angenommen.

Abrechnung

Mit gegenseitigen Forderungen kann nur aufgerechnet werden, wenn diese rechtskräftig festgestellt sind.

Gewährleistung

CFG haftet nicht für den Werbeerfolg. Der Auftraggeber haftet für Art, Inhalt und Text der Werbemittel bzw. der Verteilobjekte. CFG ist berechtigt, bei technischen Beanstandungen von Inhalt oder Form die Lagerung und Verteilung insgesamt oder teilweise abzulehnen. Die Lagerung und Verteilung von Objekten, die gegen bestehende Gesetze verstoßen, wird nicht durchgeführt. Die Haftungsgrenze bei der Durchführung von Aufträgen beträgt maximal die Höhe der zu erwartenden Rechnungssumme.

Der Anspruch auf Gewährleistung erlischt bei Eingriffen des Auftraggebers oder eines Dritten in den Kaufgegenstand.

Der Anspruch auf Schadenersatz ist generell auf Verschulden oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

Schäden durch höhere Gewalt wie z.B. Blitzschlag, nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch, Mängel durch Verschmutzung, Schäden durch außergewöhnliche mechanische, chemische, rein politische oder atmosphärische Einflüsse sind von jeglicher Haftung oder Gewährleistung ausgeschlossen.

Die CFG vom Auftraggeber überlassenen Werbemittel und Waren bleiben Eigentum des Auftraggebers. Jegliche Versicherungen, die sich direkt auf die eingelagerte Ware beziehen, wie z.B. Feuerversicherungen etc. sind durch den Auftraggeber zu beantragen, die Kosten hierfür trägt der Auftraggeber.

Im Rahmen der Zahlungsabwicklung ggf. anfallenden Gebühren, etwa bei Kreditkartenzahlung, Auslandsüberweisung, Rücklastschriften, Scheckzahlung, online-Banking usw., werden von CFG nicht übernommen. CFG haftet darüber hinaus nicht bei Zahlungsverzug und Zahlungsausfällen der Kunden. Eine Haftung bei Stornierungen, Kündigungen, Unzustellbarkeit ist ebenfalls ausgeschlossen.

Allgemeines

Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Form.

Für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist bei Vollkaufleuten ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der CFG. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder der gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Vorstehende Bedingungen sind im beidseitigen Einverständnis Vertragsbestandteil und haben Vorrang vor abweichenden Einkaufs- oder ähnlichen Bedingungen des Vertragspartners. Abweichungen, Ergänzungen sowie besondere Zusicherungen bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform.

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